Mitgliederversammlung
Anstehende Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlung 2014 (genaues Datum steht noch nicht fest)
Vergangene Mitgliederversammlungen
- Mitgliederversammlung 2013 am 28.3.2013
Auszug aus der Satzung
1) Die Mitgliederversammlung besteht aus ordentlichen und fördernden Mitgliedern des Niemandland e.V.. Sie bestimmt die inhaltliche Tätigkeit des Niemandsland e.V. und die Zielvorgaben für den Vorstand. Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen ist auch allen Interessierten offen. Stimmberechtigt sind ausschließlich ordentliche Mitglieder.
2) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Entgegennahme der Jahresberichte vom Vorstand, der Entgegennahme des Kassenberichts für das abgelaufene Kalenderjahr, Entlastung des Vorstandes, Durchführung erforderlicher Wahlen, Festlegung von Mitgliedsbeiträgen sowie Genehmigung des Haushaltsvoranschlages, Beschluss von Satzungsänderungen, Einrichten von evtl. notwendigen Prüfungskommissionen
3) Die Mitgliederversammlung trifft sich einmal jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres zur Jahreshauptversammlung. Darüber hinaus sind bei Bedarf - und quartalsweise - Mitgliederversammlungen einzuberufen.